Wer den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verliert, wird oft aufgefordert, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu bestehen, um seine Fahreignung nachzuweisen. Die MPU ist bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr, sowie bei wiederholten Auffälligkeiten mit Alkohol im Straßenverkehr erforderlich. Dabei wird die Fähigkeit geprüft, den Konsum von Alkohol und das Fahren zu trennen und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu zeigen.
Was bedeutet die MPU-Auflage bei Alkohol am Steuer?
Die MPU-Auflage besteht aus einer umfassenden Untersuchung, die medizinische und psychologische Aspekte abdeckt. Besonders wichtig ist hier der Nachweis einer Abstinenzphase (etwa durch Urinscreenings oder Haaranalysen), die je nach Fall 6 bis 12 Monate umfassen kann. Die Regel „1, 2, 3 und alles ist vorbei“ bezieht sich auf die Abstinenzdauer, die ab der zweiten Auffälligkeit meist mindestens ein Jahr beträgt.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche MPU
Bei der MPU wird neben der Abstinenz vor allem darauf geachtet, dass der Betroffene sein Verhalten aufgearbeitet hat und glaubhaft erklären kann, dass es nicht zu einer Wiederholung kommen wird. Die Untersuchung zielt darauf ab, ein Verständnis für die Problematik und eine langfristige Verhaltensstrategie zu erkennen. Dafür können in einigen Fällen auch kontrolliertes Trinken als Alternative zur vollständigen Abstinenz akzeptiert werden.
Nachweise und Vorbereitung
- Abstinenznachweise: Meistens sind EtG-Urinscreenings oder EtG-Haaranalysen erforderlich.
- Rückblickende Belege: Bei einer Erstauffälligkeit unter 2 Promille kann ein Blutwert wie der Carbohydrate-Deficient Transferrin (CDT)-Wert als Abstinenzbeleg akzeptiert werden.
- Vorbereitung: Beratung und Aufarbeitung des eigenen Verhaltens sind zentral. Es geht darum, die Situation und eigene Verhaltensweisen zu reflektieren und sich auf die Fragen der Gutachter vorzubereiten.
Unterstützung bei der MPU-Vorbereitung
Ein Beratungsangebot kann Betroffenen helfen, verwertbare Abstinenzbelege zu erbringen und sich gezielt auf das Gespräch vorzubereiten. Ziel ist es, dem Gutachter glaubwürdig darzulegen, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist und ein tragfähiger Umgang mit Alkohol entwickelt wurde.